E-Mail 0211 / 44 97 630 01578 / 603 22 77 Anfahrt Kanzlei

Ehefrau kann nicht einfach aus der Ehewohnung ausgesperrt werden

Wird ein Ehegatte vom anderen Ehegatten eigenmächtig aus der Ehewohnung ausgesperrt, so steht ihm ein Anspruch auf Wiedereinräumung des Besitzes zu.


In dem entschiedenen Fall, verweigerte der Ehemann seiner Ehefrau den Zutritt zum ehelichen Einfamilienhaus. Das Haus stand im Alleineigentum des Ehemanns. Die Ehefrau beantragte daher, den Ehemann dazu zu verpflichten, ihr den Zutritt zum Haus zu gewähren und den Aufenthalt dort zu gestatten. Sie bekam Recht. Es war nicht ersichtlich, aus welchem Grund der Ehefrau die Mitnutzung des Familienheims zu verweigern wäre. Einem Ehegatten sei als Alleineigentümer in der Trennungszeit ohne weiteres zumutbar, bei Fehlen einer unbilligen Härte die weitere Nutzung bzw. Mitbenutzung der Ehewohnung durch seinen Ehegatten hinzunehmen.
 
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil OLG Frankfurt a M 4 UF 188 18 vom 13.11.2019
[bns]
 

Kanzlei Dudwiesus

Mobil: 01578 / 603 22 77

www.kanzlei-dudwiesus.de
info@kanzlei-dudwiesus.de

Hauptsitz Langenfeld

Kaiserstraße 23
40764 Langenfeld (Rheinland)
Tel: 02173 / 8560424
Fax: 02173 / 8560426

Zweitsitz (Solingen)

Fürker Straße 47
42697 Solingen
Tel: 0212 / 520 879 57

Zweitsitz (Düsseldorf)

Elisabethstraße 44-46
40217 Düsseldorf
Tel: 0211 / 44 97 630
Fax: 0211 / 44 97 631

lnfd-dudw 2024-11-21 wid-29 drtm-bns 2024-11-21