E-Mail 0211 / 44 97 630 01578 / 603 22 77 Anfahrt Kanzlei

Pachtvertrags der Eltern für minderjährige Kinder kann ohne Ergänzungspfleger abgeschlossen werden

Wollen Eltern als gesetzliche Vertreter ihres minderjährigen Kindes einen Pachtvertrag abschließen, bedarf es zur Vertretung des nicht verfahrensfähigen Kindes keines Ergänzungspflegers.


In dem entschiedenen Fall, wollte die allein sorgeberechtigte Mutter landwirtschaftlich genutzte Grundstücke, langfristig verpachten. Sie und ihre Kinder hatten diese Grundstücke als Miterben von dem Vater geerbt. Die Kindesmutter beantragte die Genehmigung des Familiengerichts zu dem Pachtvertrag. Sofern eine Interessenkollision ausgeschlossen ist, muss im Rahmen des Genehmigungsverfahrens für die Kinder in einem solchen Fall jedoch kein Ergänzungspfleger bestellt werden.

Die verfassungsrechtlich garantierte elterliche Sorge ist vom Gesetz nur insoweit eingeschränkt, als die Eltern hinsichtlich bestimmter Verträge nicht unbeschränkt für das Kind handeln können, sondern hierfür einer gerichtlichen Genehmigung bedürfen.
 
Bundesgerichtshof, Urteil BGH XII ZB 359 17 vom 04.03.2019
[bns]
 

Kanzlei Dudwiesus

Mobil: 01578 / 603 22 77

www.kanzlei-dudwiesus.de
info@kanzlei-dudwiesus.de

Hauptsitz Langenfeld

Kaiserstraße 23
40764 Langenfeld (Rheinland)
Tel: 02173 / 8560424
Fax: 02173 / 8560426

Zweitsitz (Solingen)

Fürker Straße 47
42697 Solingen
Tel: 0212 / 520 879 57

Zweitsitz (Düsseldorf)

Elisabethstraße 44-46
40217 Düsseldorf
Tel: 0211 / 44 97 630
Fax: 0211 / 44 97 631

lnfd-dudw 2024-11-22 wid-29 drtm-bns 2024-11-22