E-Mail 0211 / 44 97 630 01578 / 603 22 77 Anfahrt Kanzlei

Fortbestehender Anspruch auf Trennungsunterhalt bei einer stationären Behandlung

Nach einer Trennung entfällt der Anspruch auf Trennungsunterhalt nicht allein deshalb, weil sich der Unterhaltsbedürftige in dauerhafter stationärer Behandlung einer psychiatrischen Klinik befindet.

Insbesondere besteht auch bei stationären Behandlungen zumeist ein ungedeckter Bedarf, der nicht von einer Krankenversicherung gedeckt wird, wie z.B. Miete, Bekleidung und kulturelle Bedürfnisse. In einem solchen Fall bemisst sich der Unterhaltsanspruch nach den ehelichen Lebensverhältnissen und nicht nach dem tatsächlichen Bedarf. Dabei kann der so errechnete Unterhaltsanspruch pauschal um ⅔ der ersparten Kosten während der stationären Behandlung gekürzt werden.
 
Amtsgericht Wuppertal, Urteil AG Wuppertal 64 F 366 11 vom 08.10.2012
Normen: BGB § 1361
[bns]
 

Kanzlei Dudwiesus

Mobil: 01578 / 603 22 77

www.kanzlei-dudwiesus.de
info@kanzlei-dudwiesus.de

Hauptsitz Langenfeld

Kaiserstraße 23
40764 Langenfeld (Rheinland)
Tel: 02173 / 8560424
Fax: 02173 / 8560426

Zweitsitz (Solingen)

Fürker Straße 47
42697 Solingen
Tel: 0212 / 520 879 57

Zweitsitz (Düsseldorf)

Elisabethstraße 44-46
40217 Düsseldorf
Tel: 0211 / 44 97 630
Fax: 0211 / 44 97 631

lnfd-dudw 2024-11-25 wid-29 drtm-bns 2024-11-25