E-Mail 0211 / 44 97 630 01578 / 603 22 77 Anfahrt Kanzlei

Werbung mit ,"Online-Scheidung" ist nicht irreführend

Die Werbung eines Rechtsanwalts auf seiner Internetseite mit einer "Online-Scheidung", welche mit den Worten eingeleitet wird: "Online-Scheidung? spart Zeit, Nerven und Geld" ist nicht als irreführende Werbung anzusehen, wenn die Art und Weise, wie Kosten gespart werden können, im Folgesatz erläutert wird und sich demnach dieser Einleitungssatz lediglich als Hinweis auf eine Sparmöglichkeit verstehen lässt.


Eine solche Werbung ist nicht als unsachliche Werbung aufzufassen, welche eine reklamenhafte fast "marktschreierische" Gestalt hat, die geeignet ist das Vertrauen in die Integrität der Anwaltschaft zu beschädigen, auch wenn eine gewisse "Anlockwirkung" einer solchen Werbung nicht von der Hand zu weisen ist. Ein Verstoß gegen die Berufspflichten des Anwalts liegt nicht vor.

Die Arbeit mit Online-Scheidungsformularen ist nicht irreführend, wenn sie klarstellt, dass diese der vorbereitenden Aufklärung des Sachverhalts dienen und keine abschließende anwaltliche Beratung darstellen, noch eine solche entbehrlich machen.
 
Oberlandesgericht Hamm , Urteil OLG Hamm 4 U 162 12 vom 07.03.2013
Normen: BRAO § 43 b; BORA § 6 I; UWG §§ 5 I 2, 4 Nr 11
[bns]
 

Kanzlei Dudwiesus

Mobil: 01578 / 603 22 77

www.kanzlei-dudwiesus.de
info@kanzlei-dudwiesus.de

Hauptsitz Langenfeld

Kaiserstraße 23
40764 Langenfeld (Rheinland)
Tel: 02173 / 8560424
Fax: 02173 / 8560426

Zweitsitz (Solingen)

Fürker Straße 47
42697 Solingen
Tel: 0212 / 520 879 57

Zweitsitz (Düsseldorf)

Elisabethstraße 44-46
40217 Düsseldorf
Tel: 0211 / 44 97 630
Fax: 0211 / 44 97 631

lnfd-dudw 2024-11-22 wid-29 drtm-bns 2024-11-22